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   BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61   

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https://dejure.org/1961,53
BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61 (https://dejure.org/1961,53)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1961 - VII C 25.61 (https://dejure.org/1961,53)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1961 - VII C 25.61 (https://dejure.org/1961,53)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfer (Unabhängigkeit) - Unabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 359
  • NJW 1962, 123
  • MDR 1961, 1042
  • DÖV 1962, 308
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.07.1961 - VII B 73.60

    Revisisbilität von Prüfungsentscheidungen der juristischen Staatsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Wenn auch die Zulassung der Revision nicht auf § 126 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 01.07.1957 (BGBl. I S. 667, GVBl. Berlin S. 753) BRRG gestützt werden konnte, weil es sich, wie der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 29.07.1960 BVerwG VII B 35.60 in Buchh. 421.0. Nr. 8 und vom 12.12.1958 BVerwG VII B 21.58 und vom 07.07.1961 BVerwG VII B 73.60 ), bei der gegen eine Prüfungsentscheidung erhobenen Klage nicht um eine Klage aus dem Beamtenverhältnis handelt, so ist die Zulassung mit Rücksicht auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gleichwohl gerechtfertigt.
  • BVerwG, 18.12.1959 - VII C 95.57
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, von der abzugehen auch die Verwaltungsgerichtsordnung keine Veranlassung bietet (vgl. Urteil vom 18.12.1959 BVerwG VII C 95.57 in NJW 1960 S. 883) .
  • BVerwG, 29.07.1960 - VII B 35.60

    Behandlung von Spätheimkehrern - Entscheidung auf dem Gebiet des Prüfungsrechts -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Wenn auch die Zulassung der Revision nicht auf § 126 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 01.07.1957 (BGBl. I S. 667, GVBl. Berlin S. 753) BRRG gestützt werden konnte, weil es sich, wie der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 29.07.1960 BVerwG VII B 35.60 in Buchh. 421.0. Nr. 8 und vom 12.12.1958 BVerwG VII B 21.58 und vom 07.07.1961 BVerwG VII B 73.60 ), bei der gegen eine Prüfungsentscheidung erhobenen Klage nicht um eine Klage aus dem Beamtenverhältnis handelt, so ist die Zulassung mit Rücksicht auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gleichwohl gerechtfertigt.
  • BVerwG, 12.05.1961 - VII C 80.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Die Rechtmäßigkeit dieser Einwirkung des Senators für Volksbildung auf die Mitglieder der Prüfungskommission ist durch das Bundesverwaltungsgericht nachprüfbar, weil in Ermangelung gesetzten Rechts die Entscheidung hierüber von der Beantwortung der vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 12.05.1961 BVerwG VII C 80.00 (MDR 1961 S. 792) berührten Frage abhängt, inwieweit die Unabhängigkeit eines Prüfungsausschusses einem gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsatz entspricht.
  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    In seinem Urteil vom 24.04.1959 BVerwGE 8, 272 hat der erkennende Senat die rechtliche Überprüfbarkeit von Prüfungsentscheidungen dahin abgegrenzt, daß der Richter die eigentliche pädagogischwissenschaftliche Wertung nur daraufhin prüfen könne, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sei, allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet habe oder sich von sachfremden Erwägungen habe leiten lassen.
  • BVerwG, 12.12.1958 - VII B 21.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Wenn auch die Zulassung der Revision nicht auf § 126 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 01.07.1957 (BGBl. I S. 667, GVBl. Berlin S. 753) BRRG gestützt werden konnte, weil es sich, wie der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 29.07.1960 BVerwG VII B 35.60 in Buchh. 421.0. Nr. 8 und vom 12.12.1958 BVerwG VII B 21.58 und vom 07.07.1961 BVerwG VII B 73.60 ), bei der gegen eine Prüfungsentscheidung erhobenen Klage nicht um eine Klage aus dem Beamtenverhältnis handelt, so ist die Zulassung mit Rücksicht auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gleichwohl gerechtfertigt.
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

    Ein Prüfer hat die Leistungen des Prüflings persönlich unmittelbar zur Kenntnis zu nehmen und eine selbständige, eigenverantwortliche, nur seinem Wissen und Gewissen verpflichtete Entscheidung zu fällen (stRspr; vgl. Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG 7 C 25.61 - BVerwGE 12, 359, 363; Urteil vom 25. März 1981 - BVerwG 7 C 8.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 144 ; Beschluss vom 10. Juni 1983 - BVerwG 7 B 48.82 - Buchholz a.a.O., Nr. 175 ).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht schon in BVerwGE 12, 359 klargestellt, daß ungeachtet dieser Terminologie die Behörde dann im Gegensatz zu Ermessensentscheidungen nicht die Wahl zwischen mehreren von der Rechtsordnung als gleich richtig anerkannten Entscheidungen hat; sie soll "die" richtige Wertung vornehmen.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Daß der Zweitprüfer die Randbemerkungen und die abschließende Beurteilung des Erstprüfers gekannt und sich letzterer mit dem Wort "einverstanden" angeschlossen hat, nachdem schon zuvor die Möglichkeit der Unterhaltung über die Bewertung zwischen beiden Prüfern bestanden hatte, steht der erforderlichen Unabhängigkeit beider Prüfer und der gebotenen Abgabe eines jeweils eigenständigen Urteils über die schriftlichen Arbeiten nicht notwendig entgegen (vgl. hierzu BVerwGE 12, 359 [363]; 14, 31 [34]; Beschluß vom 6. März 1962 - BVerwG 7 B 42.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 15]; OVG Münster, DVBl. 1970, 705 [706]).
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